Nach Fan-Vorfall 2019
Prozess gegen sechs Werder-Ultras abgelehnt: Amtsgericht kritisiert Polizei und Staatsanwaltschaft
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Nach einer Prügelei im Weserstadion wurden sechs Ultras des SV Werder Bremen angezeigt. Ein Prozess wurde aufgrund neuer Erkenntnisse aber abgelehnt. Dass es überhaupt zu Verhandlungen kam, lag unter anderem an einem Fehler der Polizei.
Bremen – Der Fall liegt schon eine ganze Weile zurück, im November 2019 war es während des Heimspiels des SV Werder Bremen gegen den SC Freiburg zu einer Auseinandersetzung in der Ostkurve gekommen. Sechs Fans der Grün-Weißen, die der Ultra-Szene zuzurechnen sind, sollen einen 39-jährigen Mann verprügelt haben. Sogar Videoaufnahmen gab es von dem Zwischenfall, die Staatsanwaltschaft erhob auf Hinweis der Polizei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht lehnte die Eröffnung des Verfahrens nun jedoch ab – und kritisierte stattdessen das Handeln der Behörden. Der Grund: Auf den bewegten Bildern sei zweifelsfrei zu sehen, dass der Angriff von dem 39-Jährigen ausging.
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Anklage gegen Werder Bremens Ultras fallen gelassen - erster Angriff ging vom „Opfer“ aus
„Weshalb die Polizei in ihrer Videoauswertung diesen ersten Schlag nicht erwähnt, obwohl er auf beiden Videos deutlich zu sehen ist, erschließt sich nicht“, heißt es seitens des Amtsgerichts. Nach Ausführung der zuständigen Richterin hätten die Beschuldigten lediglich auf den Mann reagiert, letztlich sogar probiert, die Situation zu schlichten. Warum dennoch Anklage erhoben wurde, versucht Frank Passade, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, zu erklären: „Wir haben uns auf die Auswertung der Polizei verlassen“, sagte er dem Weser-Kurier und verwies darauf, dass die eigene Behörde üblicherweise keine Videoaufzeichnungen sichte. Die Grün-Weiße Hilfe, die viele Fan-Belange bei Werder Bremen – vor allem in juristischer Hinsicht – unterstützt, kritisiert dagegen einen „blinden Verfolgungseifer“ der Polizei, wenn es um emotionale Konflikte in einem Fußballstadion gehe. Andernorts würden derartige Fälle nicht einmal angezeigt werden. Auch die Staatsanwaltschaft messe diesbezüglich mit zweierlei Maß, monierte die Hilfe. (mbü)